Verbesserung der psychischen Gesundheitsversorgung

Beschluss der zweiten Tagung des XIII. Bundeskongress am 8. und 9. Mai 2021 online

Die Corona-Pandemie verschlechtert die ohnehin schon defizitäre Versorgung im psychiatrischen und psychotherapeutischen Bereich weiter. Zum einen steigt die Anzahl, an psychisch Erkrankten, exponentiell weiter an, zum anderen brechen eine Vielzahl an Hilfsangeboten weg. Laut aktuellen Studien sind 20-30% aller Jugendlichen und jungen Erwachsenen von einer psychische Erkrankung in unterschiedlicher Schwere betroffen. Da 3/4 aller Betroffenen momentan innerhalb eines Jahres keinen Therapieplatz erhalten, obwohl Suizid die häufigste Todesursache im jungen Alter ist, brauchen wir dringend Veränderung.

Abschnitt I – Kinder und junge Erwachsene
Da der Lebensmittelpunkt dieser Altersgruppe die Bildungseinrichtungen sind, benötigen diese ein verpflichtendes Konzept im Umgang mit psychischen Erkrankungen, um dadurch eine angemessene Unterstützung von Erkrankten zu gewährleisten. Im ersten Schritt soll ein interdisziplinäres Expertengremium mit Vertreter:innen aus Pädagogik, Medizin, Rechtswissenschaften und Bildungsministerium eine Leitlinie für alle Bildungseinrichtungen erstellen.
Darauf aufbauend soll je ein spezifisches Konzept erdacht werden, welches zum Beispiel die Schulen in der Bewältigung unterstützt. Dies soll unter Vermeidung von weiteren Pflichten für Lehrende durch spezifische dafür zuständige Stellen (z.B. Beauftragte) geschehen. Zur Implementierung des Konzeptes soll es eine Stelle je Bundesland geben, die dies koordiniert und bei der Umsetzung des Leitfadens in die Konzepte behilflich ist.
Desweiteren soll es einen massiven Ausbau an Schulpsycholog:innen geben, dieser soll entsprechend des Schlüssels von 1973 (1:5.000 Schüler) verpflichtend in allen Bundesländern umgesetzt sowie gesetzlich verankert werden. Dieser soll sofern er tätig wird eng mit den Lehrkräften zusammenarbeiten, aber auch mit den Schüler:innen, welche bei der Form der Betreuung durch diesen ein Mitspracherecht haben, welches in den jeweiligen Schulgesetzen verankert ist.
Dessen Tätigkeitsfeld umfasst auch den Besuch von Klassen um dort die Klassengemeinschaft zu sensibilisieren und Präventionsarbeit zu leisten. Damit soll Mobbing von Kindern mit psychischen Erkrankungen vorgegriffen werden aber auch Erste Hilfe bei psychischen Krisen gelehrt werden. Unerlässlich ist eine Zusammenarbeit zwischen Schulpsycholog:innen, Schulsozialarbeiter:innen und Eltern (die selbst betroffen sind oder deren Kinder betroffen sind) um individuelle Lösungen für das Kind zu finden.
Für Erkrankte müssen Härtefallregelungen auch bei Problemen durch psychische Erkrankungen greifen, damit die  Betroffenen nicht noch mehr unter Druck gesetzt werden und Fairness bei der Leistungsbeurteilung erreicht werden kann.
Für Lehrpersonen sollen verpflichtende Fortbildungen implementiert werden, um Überforderung ihrerseits vorzubeugen und Stigmatisierung Betroffener entgegenzuwirken, sowie ihrer Vorbildfunktion gerecht werden zu können.
Durch Familiencoachings oder Familientherapie sollen Betroffene Familien Unterstützung erfahren, welche je als Krankenkassenleistung anerkannt werden. Hierzu soll Coaching in eine standardisierte Ausbildung und geschützten Beruf umgewandelt werden, damit die Qualität sichergestellt werden kann.
Auch braucht es eine Finanzierung von konfessionsunabhängiger Kinder-/Jugendseelsorge und Beratung, um Menschen verschiedener Glaubensrichtungen bei der Verarbeitung von Trauer gerecht zu werden.
Um Kinder und Jugendliche in von häuslicher Gewalt betroffenen Familien zu schützen, braucht es einen Ausbau von Frauen- wie auch Männerschutzhäusern mit der Möglichkeit, seine Kinder mit dorthin zunehmen. Die Anzahl der Frauenhäuser soll entsprechend der Istanbul Konvention ausgebaut werden und für Männer soll im ersten Schritt je Bundesland eins errichtet werden.
In vielen Fällen ist der Umgang sowie die Arbeit der Justiz und Verwaltung nicht auf den Umgang mit von psychischen Erkrankungen betroffenen Kindern und Jugendlichen eingestellt. Deshalb braucht es hier verbesserte Rahmenbedingungen, um ihnen gerecht zu werden, aber sie auch entsprechend zu unterstützen. Damit z.B. im Strafverfahren ggf. ihre Glaubwürdigkeit entsprechend eingeschätzt werden kann und dies weder für sie als Täter:innen oder im Zeugenstand für anderweitig Beschuldigte zu Fehlurteilen führt, da das Gewicht einer Erkrankung mit ihren Auswirkungen verkannt wird.

Abschnitt II – Ambulante Therapie und stationäre Klinikaufenthalte
Das Vergütungssystem PEPP muss hin zu einem Entgeltsystem entwickelt werden, das sich am Bedarf der Patient:innen orientiert. Ein möglicher Ansatz könnte in einer Abrechnung nach erbrachten ärztlichen Leistungen für die gesamte Dauer der nach ärztlicher Einschätzung notwendigen Behandlung aussehen, alternative Konzepte sind hier auch denkbar. Deswegen fordern wir eine wissenschaftliche Studie von Ökonom:innen und Gesundheitswissenschaftler:innen, die das alte System (PEPP) evaluieren und einen Reformvorschlag zum Wohle der Patient:innen ausarbeiten.
Nach klinischen Aufenthalten kommt der Nachbetreuung ein außerordentlicher Stellenwert zu, um therapeutische Erfolge langfristig zu sichern. Deswegen fordern wir ein besseres, in sich abgestimmtes Entlassmanagement, das einen nachhaltigen Übergang von stationär zu ambulant sowie andersherum sicherstellt. Hierunter fallen beispielsweise die Suche nach einem ambulanten Psychotherapieplatz, einen Platz in Einrichtungen für betreutes Wohnen, in Tageskliniken oder Tagesstätten. Nur so kann der stationär erreichte Behandlungserfolg langfristig gesichert und in den Alltag übertragen werden. Dafür braucht es standarisierte Verfahren sowie Konzepte und Betreuungsnetze, die diese Stationen abdecken.

Abschnitt III – Versorgungssituation Stadt & Land 
Die inakzeptable Länge der aktuellen Wartezeiten muss reduziert werden. Hierfür muss entweder die Bedarfsplanung nach oben korrigiert werden, also die Anzahl der zu vergebenden Kassensitze für Psychotherapeut:innen und Fachärzt:innen für Psychiatrie und Psychotherapie deutlich erhöht werden. Oder diesen – analog zu Zahnärzten – Niederlassungsfreiheit und die Möglichkeit zum Abrechnen mit den gesetzlichen Krankenkassen gewährt werden. Desweiteren fordern wir einen Ausbau des SPD ggf. durch Kofinanzierung von Bundesebene.
Um den flächendeckenden Ausbau der psychischen Gesundheitsversorgung Vorschub zu leisten, muss die Psychotherapie per Videotelefonie ermöglicht werden. Damit dies erreicht werden kann muss die Begrenzung auf max. 20% der Sitzungen permanent aufgehoben werden. Datenschutz und Datensicherheit müssen hierbei entsprechend der DSGVO gegeben sein. Um den ländlichen Raum zu stärken, braucht es Förderprogramme mit Subventionen und Anreizen, damit sich in Regionen mit aktuellem Mangel die entsprechenden Fachleute niederlassen.
Die Terminservicestellen sind flächendeckend auch für die Vermittlung von Psychotherapieplätze auszubauen und für alle gängigen Kontaktwege (per E-Mail, per Telefon, per Fax, postalisch, in Gebärdensprache und als Sprechstunden) zu öffnen.
Dadurch soll die Möglichkeit gegeben sein, dass jede:r mit Interesse an einem Termin auch einen barrierefreien Weg hat, um diesen zu bekommen. Die Vielschichtigkeit an Wegen muss schon aufgrund der sehr unterschiedlichen Erkrankungen mit den damit verbunden Hemmungen der Betroffenen gewährleistet werden.

Abschnitt IV – Ausbildung von Psychotherapeut:innen
Um den steigenden Bedarf an Psychotherapeut:innen zu decken, muss die Anzahl der Studienplätze und Universitätsprofessor:innen für Psychologie und Psychotherapie erhöht werden.
Wir sehen die bisherige Reform der Therapieausbildung positiv, aber damit sie zum Erfolg führt, müssen die nun weiteren zu Tage getretenen Lücken geschlossen werde. So braucht es eine verbesserte Übergangsregelung für Absolvent:innen der bisherigen Psychologiestudiengänge. Die Möglichkeit einer Psychotherapeutenausbildung sollte für alle zum Zeitpunkt der Reform eingeschrieben Studierenden der Psychologie erhalten bleiben. Die Möglichkeit der Psychotherapeutenausbildung soll dabei nicht, wie vorgesehen bis August 2032 (Härtefall: 2035) begrenzt sein, sondern sich über einen angemessen Zeitraum erstrecken, der Familienplanung und persönliche Lebensumstände berücksichtigt. Des Weiteren soll sich die Psychotherapeutenausbildung nicht auf den dafür eingeführten, mit einem NC beschränkten Studiengang beschränken. Auch Absolventen eines Masterstudiums der Psychologie, Sozialarbeit, Pädagogik, Erziehungswissenschaften oder Bildungswissenschaften sollen wie bis vor der Reform ein Psychotherapeutenausbildung absolvieren können. Eine Möglichkeit hierfür wäre das Nachholen der praktischen Anteile des neuen Psychotherapiemasterstudienganges und anschließendes erhalten der Approbation. Weiterhin muss auch der neue Weg über das Studium eines polyvalenten Bachelorprogrammes und eines spezialisierten Masterprogrammes sowie die anschließende Weiterbildung grundsätzlich berufsbegleitend und in Teilzeit möglich bleiben, um den verschieden Lebenssituationen der Lernenden gerecht zu werden.
Für Mitarbeiter:innen an psychiatrisch arbeitenden Institutionen sollen rechtliche Fortbildungen zum Thema Selbstbestimmung und Teilhabe an Entscheidungen verpflichtend eingeführt werden. So sollen die Entscheidungen unabhängig vom Alter nach Möglichkeit durch die Betroffenen selbst gefällt werden.
Um die Mündigkeit von Betroffenen zu fördern und therapeutische Einrichtungen zu entlasten ist Hilfe durch Selbsthilfe ein Weg, der sich in der Vergangenheit bewährt hat. Daher ist eine finanzielle Stärkung von Selbsthilfevereinen unerlässlich, um den Gruppen die Deckung der laufenden Kosten  zu ermöglichen z.B. Räumlichkeiten anzumieten und dort Ihre Sitzungen abzuhalten, sowie fachliche Gastredner:innen zur Unterstützung einzubinden, Kosten für Onlineplattformen o.ä.

Abschnitt V – Forschung und Prävention
Wir wollen gesellschaftlichen Stigma, allgemeinen Tabus und der breiten Unkenntnis über psychische Erkrankungen etwas entgegensetzen. Daher fordern wir eine umfangreiche Kampagne durch die BZgA. Diese sollte ähnlich wie ,,Kenne dein Limit” oder ,,Deutschland sucht den Impfpass” aufgebaut sein. Ein möglicher Schwerpunkt sind Suizidalität und Selbstverletzung.
Psychopharmaka wurden vermehrt an Frauen getestet und führen bei Männern teilweise zu mehr Nebenwirkungen. Um unnötige Nebenwirkungen zu vermeiden, fordern wir zum einen Leitlinien, die bei der Dosierung das Geschlecht und weitere relevante Merkmale berücksichtigen, zum anderen bei Zulassungsstudien eine Aufschlüsselung der Nebenwirkungen nach Geschlecht.

Abschnitt VI – Rechtliches
Kassensitzinhaber, die in Rente gehen, können aktuell einen Nachfolger für ihren Kassensitz empfehlen. Hierdurch ist ein Markt entstanden, an dem bis zu 100.000 Euro pro Kassensitz gezahlt werden. Dies steht im Widerspruch zur Intention des Gesetzgebers und muss beendet werden. Verstöße müssen geahndet werden können und in der Entziehung des Kassensitzes münden.
Die Stärkung von Rechten psychisch kranker Menschen, am Arbeitsplatz, in der Schule, in der Ausbildung und an Fachhochschulen/Universitäten muss sichergestellt werden, damit es zu keiner aus einer Erkrankung resultierenden Ungleichbehandlung dieser kommt.
Im Bereich der klinisch stationären Versorgung sind unabhängige Kontrollen, die jährlich und  zwingend unangekündigt durchgeführt werden, notwendig, um Missstände festzustellen und ggf. Maßnahmen einzuleiten. Gerade zu Zeiten der Pandemie, zu der kein Publikumsverkehr welcher auch eine gewisse Kontrollfunktion besitzt, sind diese Stellen umso wichtiger. Die Kontrollen müssen standardisiert stattfinden, protokolliert werden, sowie in enger Abstimmung mit den Amtsanwaltschaften passieren, um im Zweifel für eine schnelle Aufklärung von Verdachtsmomenten zu sorgen.
Angesiedelt werden soll die kontrollierende Instanz bei einem staatlichen Beauftragen, der auch die Beschwerdestelle für eingehende Berichte darstellt. Diesem obliegt die Durchführung und Überprüfung gemäß den Vorgaben, des Gesetzgebers.
Zweimal im Jahr sollen die 16 Beschwerdestellen zusammenkommen, um sich auszutauschen und über die Missstände, sowie dagegen unternommenen Maßnahmen auszutauschen, unter Leitung des zuständigen Bundesministeriums. In der Verantwortung des Bundesministeriums liegt es auch einen jährlichen Bericht zu erarbeiten der den Versorgungsstand, Herausforderungen, Missstände und zukünftige Maßnahmen umfasst, herauszugeben und der Öffentlichkeit in Gänze zugänglich zu machen.

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