Ergänzender „Antrags-BuKo“ 2021

Beschluss des XIII. Bundeskongress 2020 am 14. November 2020 online

Der Bundeskongress beschließt die Intention, im ersten Quartal 2021 eine zweite Tagung des Bundeskongresses zur Durchführung von Antragsdebatten anzusetzen. Der Länderrat wird mit der Festlegung eines genauen Termins beauftragt. Es wird festgestellt, dass hierfür weiterhin die Delegierten des Bundeskongresses 2020 gewählt sind. Neuwahlen der Delegierten sind dementsprechend für die zweite Tagung nicht notwendig. Diese soll eintägig online stattfinden und mindestens vier Stunden Zeit als Antragsphasen bereitstellen. Sofern nicht dringend nötig, sollen auf diesem keine Wahlen stattfinden.

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