Beschluss der zweiten Tagung des XVII. Bundeskongresses am 14. Juni 2025, online
1. Der Begriff FLINTA* schließt in seiner Nutzung durch den Bundesverband sowohl transfeminine (inklusive trans Frauen) wie auch transmaskuline (inklusive trans Männern) und non-binäre Personen ausdrücklich ein.
2. Es wird anerkannt, dass transfeminine, transmaskuline und non-binäre Personen unter patriarchalen Systemen leiden, von diesen benachteiligt werden und von Sexismus und Misogynie gegenüber weiblich gelesenen und Personen betroffen sein können und gegen diese Benachteiligungen angekämpft werden muss. Dies schließt auch das Recht und den Kampf auf körperliche und reproduktive Selbstbestimmung ein. Dabei erkennen wir an, dass eine Naturalisierung der (gesellschaftlich geschaffenen) binären Geschlechterordnung das Fundament dafür ist, dass trans Menschen systematisch Abwertung entgegengebracht wird. ; Trans Frauen erfahren als Frauen zusätzlich systematisch Frauenfeindlichkeit.
3. Die Leistungen von transfemininen, transmaskulinen und non-binären Personen im Kampf gegen das Patriarchat und für Feminismus als auch von ihnen geleistete Care-Arbeit werden verstärkt wahrgenommen, reflektiert und besonders bei Transmaskulinen Personen als Teil der von FLINTA*-Personen geführten Kämpfe und geleisteten Arbeit anerkannt.
4. Forschungsarbeiten oder statistische Erfassungen bezüglich FLINTA*-Personen innerhalb des Bundesverbandes müssen für transfeminine, transmaskuline und non-binäre Personen jederzeit zugänglich und für diese inklusiv (Nennung, Akzeptanz, Thematisierung von Problematiken dieser Gruppen, etc.) gestaltet sein. Gleichzeitig bleibt die Möglichkeit bestehen, spezifische Erfassungen zur Lage je von Frauen oder auch von TINs* anzufertigen. (Dabei ist zentral, dass die Lage von trans Frauen nicht ausgeblendet wird.)
5. Alle durch den Bundesverband organisierten Veranstaltungen, welche sich an FLINTA*-Personen richten, müssen für transfeminine, transmaskuline und non-binäre Personen jederzeit zugänglich und für diese inklusiv gestaltet sein.
6. Alle durch den Bundesverband organisierten Veranstaltungen, welche sich gezielt an TINs*-Personen richten, müssen für alle TINS* jederzeit zugänglich und für diese inklusiv gestaltet sein. Teilnahmekriterium ist die eigene Identifizierung (Self-ID) als trans, inter, agender oder nichtbinär. Alle durch den Bundesverband organisierten Veranstaltungen, welche sich gezielt an Frauen richten, müssen für alle Frauen jederzeit zugänglich und für diese inklusiv gestaltet sein. Teilnahmekriterium ist die eigene Identifizierung (Self-ID) mit der Realität als Frau. Alle durch den Bundesverband organisierten Veranstaltungen, welche sich gleichzeitig gezielt an Frauen und TINs* richten, müssen sowohl für alle Frauen als auch für alle TINs* zugänglich und inklusiv für diese gestaltet sein. Teilnahmekriterium ist die eigene Identifizierung (Self-ID) als Frau und/oder trans, inter, agender, nichtbinär.
7. Alle durch den Bundesverband organisierten Veranstaltungen, welche sich feministischen bzw. patriarchalen Problemen annehmen oder diese thematisieren, müssen für transfeminine, transmaskuline und non-binäre Personen jederzeit zugänglich und für diese inklusiv gestaltet sein. Generell sind ausdrücklich Mitglieder der Linksjugend aller Geschlechter dazu aufgefordert, an feministischer Bildung aktiv teilzunehmen. Schließlich sind wir ein feministischer Jugendverband, weshalb wichtig ist, dass alle Mitglieder dafür Verantwortung übernehmen.
8. Veranstaltungen von Landesverbänden oder Basisgruppen, welche gegen oben genannte Regelungen verstoßen, dürfen durch den Bundesverband nicht gefördert oder beworben werden.
9. Verhalten, welches sich gegen transfeminine, transmaskuline und non-binäre Personen richtet und somit transfeindlich ist, wird im Bundesverband aktiv aufgearbeitet und weder gefördert noch toleriert. Im Einklang und zur Konkretisierung des durch den XIV. Bundeskongress beschlossenen Antrags „Gegen Transfeindlichkeit, für die Grundlagen eines materialistischen und proletarischen Feminismus“ sind der*die Organisator*Innen von Bundesveranstaltungen dazu verpflichtet, transfeindliches Verhalten oder Bemerkungen in Eigeninitiative, mindestens aber nach Hinweis durch teilnehmende Personen, zu unterbinden und ggf. zu ahnden.