Ruheräume bei Verbandsveranstaltungen

Beschluss des XIV. Bundeskongresses am 26.-28. November 2021 online

Der Bundessprecher:innenrat stellt zukünftig nach Möglichkeit bei den Veranstaltungen Winterakademie, Bundesjugendplenum, Verbandswochenende und Bundeskongress einen sogenannten Ruheraum.

 Bei allen anderen Veranstaltungen wird geprüft, ob ein Ruheraum möglich ist.

 Der Ruheraum dient als Safespace für Genoss:innen, die sich aus verschiedensten Gründen aus einer für sie stressigen Situation rausziehen müssen.

 Dieser sollte nach Möglichkeit abdunkelbar, barrierefrei und muss offen zugänglich sein, ohne das eine Person vorher gefragt werden muss.

 Der Raum sollte zudem klar kenntlich gemacht werden mit einem ‘Ruheraum’-Schild an der Tür.

 Im Raum selbst sollten zudem Getränke und kleinere Snacks verfügbar sein, Sitzgelegenheiten und nach Möglichkeit auch eine Liegemöglichkeit.

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