Politische Forderungen zum sozial ökologischen Umbau mittels Energieeffizienz

Beschluss des VI. Bundeskongresses am 26.-28. April 2013 in Magdeburg

Die folgenden Positionen bieten eine Diskussionsgrundlage für eine zeitnahe Positionsfindung der LJS zum Thema Energieeffizienz. Die Thematik sollte z.B. auf einem Sommercamp oder einer Winterakademie in geeigneter Form behandelt werden.

1) Förderung kostenloser Energieberatungen
Förderung kostenloser Energieberatungen für Privathaushalte, Kommunen und Unternehmen durch den Bund. Gleichzeitig Förderung von Ausbildungen zu Energieberaterinnen und Energieberatern für Privathaushalte insbesondere bei Langzeitarbeitslosen und Menschen mit geringen Einkommen.

2) Ausschließlich Förderungen von Altbausanierungen
Ausschließlich Förderungen von Altbausanierungen statt Neubauten (Gelder hieraus sollen zur Altbausanierung fließen). Gerade für Haushalte mit geringem Einkommen sollte ein erhöhter Satz angesetzt werden, da das Energieeinsparpotential gemäß verschiedener Studien je eingesetztem € bei der Altbausanierung rund 10 Mal höher ist.

3) Es ist zu diskutieren, ob eine »Least-Cost Best-Fit«-Regelung einzuführen ist
In den US-Bundesstaaten Kalifornien und Massachusetts hat die »Least-Cost Best-Fit«- Regelung zu deutlichen Energieeffizienzsteigerungen geführt. Diese Regelung besagt, dass ein Stromhersteller, der nicht mehr genug Lieferkapazitäten hat, die Methode/Technologie zum Ausbau der Stromkapazitäten nutzen muss, die am kostengünstigsten ist. Da es in vielen Fällen billiger ist, die Energieeffizienz bestehender Kraftwerke zu verbessern, als neue zu bauen, führt dies zu dem vorteilhaften Effekt, dass eher in Energieeffizienz investiert wird als in neue Anlagen. Zusätzlich durften die Stromversorger nur dann den Strompreis erhöhen, wenn sie ihre Effizienzziele erreicht hatten.

4) Es ist zu diskutieren, ob eine Kontrolle bestehender Gesetze einzuführen ist
Kontrolle und Einhaltung bestehender Gesetze und Vorschriften. Das wohl effektivste Mittel bei der Sanierung CO2 einzusparen, ist die Kontrolle bestehender Gesetze. Welcher Anteil der bestehenden Vorschriften eingehalten wird, war nach unseren Recherchen nicht ermittelbar. Dass hier aber noch riesige Potenziale schlummern, ist nicht von der Hand zu weisen. Bei Neubauten, aber noch viel mehr bei Sanierungen ist es möglich, die Vorschriften unvollständig auszuführen (etwa geringere Wärmedämmdicken als vorgeschrieben) oder sogar ganz zu ignorieren. Laut EnEV (Energieeinsparverordnung) haben die Bezirksschornsteinfegerinnen und Bezirksschornsteinfeger nur die Einhaltung von Vorschriften bei Heizanlagen und Leitungsdämmung zu prüfen. Ursprünglich sollte von ihnen auch die Nachrüstung der obersten Geschossdecken geprüft werden. Das wurde aber bei der EnEV 2009 gestrichen. Die Übertragung von weiteren Aufgaben ist nur durch Bundesrecht möglich. Einer Ende 2010 abgeschlossenen bundesweiten Befragung des IWU zufolge lassen sich zum Vollzugsdefizit folgende Angaben entnehmen:

In den Jahren 2005 bis 2009 lag bei Altbauten die Modernisierungsrate von Außenwänden mit Wärmedämmung bei 0,89 Prozent pro Jahr. Auf der andren Seite wurden bei 0,36 Prozent der pro Jahr modernisierten Außenwände die Wärmedämmung nicht mit einbezogen. Eine Wärmedämmung wäre jedoch Verpflichtung gewesen, daher ergibt sich daraus umgerechnet bereits ein Vollzugsdefizit von 29 Prozent. Dieser Wert könnte durchaus nur als untere Grenze angesehen werden, da vielen befragten Eigentümerinnen und Eigentümern bekannt gewesen sein dürfte, dass sie nach den Vorschriften der Energieeinsparverordnung zu einer energiesparenden Maßnahme verpflichtet gewesen wären, und daher Modernisierungen gegebenenfalls gar nicht angegeben haben.

Die Bundesregierung plant, die Sanierungsrate von gegenwärtig weniger als einem Prozent pro Jahr auf zwei Prozent pro Jahr zu erhöhen. Umgerechnet verursacht das Vollzugsdefizit einen zusätzlichen CO2-Ausstoß in Deutschland von etwa einer Million Tonnen pro Jahr. Im Vergleich dazu ergibt sich durch ein angenommenes Vollzugsdefizit von zehn Prozent bei Neubauten ein CO2-Ausstoß von 0,03 Millionen Tonnen pro Jahr.

Das Vollzugsdefizit bei der Altbausanierung hätte damit ein mindestens etwa 30-mal größeres Ausmaß als dasjenige beim Neubau. Nach diesem Vergleich ist es schwer zu verstehen, warum in den meisten Bundesländern bei Neubauten eine Vollzugsüberprüfung mit nennenswertem Aufwand stattfindet, bei der Altbausanierung aber nicht. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kam nach einer Umfrage in den Bundesländern zum Ergebnis, dass Desinteresse und Personalmangel die Kontrolle des Vollzugs verhindern. Aus volkswirtschaftlicher Sicht bringen Verbesserungen in den beschriebenen Punkten aber schnell mehr Einnahmen als Ausgaben, da mit hohen Nicht-Einhaltungsraten zu rechnen ist. Auch die Bevölkerung müsste auf ein besseres Kontrollsystem drängen, denn eine bessere Kontrolle bedeutet ja auch mehr Sicherheit für den Bauherrn, dass er das erhält, was er bezahlt hat – natürlich vorausgesetzt, er war nicht selbst der Schuldige an der mangelnden Einhaltung der Vorschriften.

Wie kann Abhilfe geschaffen werden? Eine Verbesserung auf diesem Sektor setzt voraus, dass die Einhaltung aller Verpflichtungen zumindest stichprobenartig und zumindest im Sanierungsbereich überprüft wird. Der private Nachweis bei Änderung oder Austausch durch eine »Unternehmererklärung« kann mit einer einzigen Standardzeile in der Rechnung geleistet werden. Da für die bessere Kontrolle Personal eingestellt werden müsste – das sich wie oben erwähnt schnell selbst bezahlt machen könnte –, würden als weiterer positiver Nebeneffekt Arbeitsplätze geschaffen.

5) Einführung des Top-Runner-Programms
Das Top-Runner-Programm ist ein politisches Instrument zur Steigerung der Energieeffizienz. Es sieht vor, dass zu einem bestimmten Stichtag eine Marktübersicht über ein bestimmtes Produkt erstellt wird. Der Energieverbrauch der effizientesten unter den gesichteten Produkten wird dann zum Standard für die Branche erhoben. Dieser Standard muss in fünf oder sieben Jahren von allen anderen Produkten erreicht werden. Kann ein Hersteller nach Ablauf der Frist die neuen Effizienzstandards nicht erfüllen, so drohen ihm, je nach nationaler Ausgestaltung des Gesetzes, Strafzahlungen oder sogar ein Verkaufsverbot. Japan ist das bekannteste Land mit einer Top-Runner-Regelung; es führte sie bereits Ende der 1990er Jahre ein. Allein dadurch konnte Japan bereits 16 Prozent seiner Verpflichtungen zur Reduktion von Treibhausgasen nach dem Kyoto- Protokoll erfüllen. Von einer Top-Runner-Regelung profitieren neben dem Klima vor allem die Verbraucherinnen und Verbraucher, die geringere Stromkosten zu zahlen haben.

6) CO2-Etiketten einführen
In England und Holland gibt es diese Etiketten schon für viele Lebensmittel. Sie zeigen, wie viel CO2 bei Herstellung, Transport und Vermarktung eines Produkts entstanden ist – bezogen auf bestimme Einheiten Ware. Diese Auszeichnung von Ware mit dem sogenannten Product Carbon Footprint ist nun in mehreren europäischen Ländern für alle Arten von Produkten in Diskussion.

7) Höherer Einspeisetarife bei erneuerbaren Energieanlagen von Bürgergenossenschaften
20% Höherer Einspeisetarife bei erneuerbaren Energieanlagen für Bürgergenossenschaftsparks mit max. Investitionsvolumen von 5000 € / Bürger und möglichem Einsteigeinvestitionsvolumen ab 100€. Mit solch einem Konzept würden Bürgerparks ganz klar forciert und auch Menschen mit geringem Einkommen könnten sich an solch einem Park beteiligen. Bei den meisten Genossenschaften geht beginnt hierbei das Einstiegsvolumen erst ab 500 € oder gar 1000 €.

8) Fonds für Bürgergenossenschaften zum Netzausbau
Aufbau eines deutschlandweiten Fonds der vom Bund und allen Bundesländern abgestimmt wird (mit je einer Stimme), der Bürgergenossenschaften fördert, die in den Netzausbau investieren.

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