Liberté, Egalité, Laïcité.

Beschluss des IX. Bundeskongresses am 8.-10. April 2016 in Nürnberg

Die linksjugend [‘solid] unterstützt den folgenden Antrag an den Bundesparteitag von DIE LINKE im Mai und bittet die Bundesparteitagsdelegation, diesen zu unterstützen und bringt weiterhin den folgenden Änderungsantrag zum Antrag selbst ein.

Die Zeit für eine konsequente Trennung von Staat und Religionen in der Bundesrepublik Deutschland ist gekommen. Laizismus – ein Bestandteil progressiver sozialistischer Politik.
Unser Verständnis von Laizismus ist nicht nur ein formales oder rein äußerliches. Wir wollen vielmehr, dass der Staat und seine Strukturen eine eindeutige bewusste Distanz zu Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften wahren und somit nicht nur eine weitgehende Religionsfreiheit, sondern auch eine umfassende “Freiheit der Religionslosigkeit” garantieren. Dies ist in einer Gesellschaft, in der die Konfessionslosen inzwischen die “größte Konfession” bilden und die Glaubenslandschaft auch durch Zuwanderung immer pluraler wird, unabdingbar. Die konsequente Laizisierung ist dabei für uns auch ein wichtiges Mittel für den Abbau von Diskriminierung und für eine notwendige Offenheit gegenüber Migrantinnen und Migranten. Die laizistische Verfasstheit unseres Staates würde den weltanschaulichen (religiösen und nichtreligiösen) Pluralismus am ehesten garantieren. Die von uns angestrebten Reformen sind eine klare Absage an jeden Versuch, eigene religiöse (und andere weltanschauliche) Ansprüche der gesamten Gesellschaft auf Kosten von Selbstbestimmung und persönlicher Freiheit der Einzelnen aufzuoktruieren. Die Laizität ist somit auch ein klares Stoppsignal an religiösen Fanatismus und Fundamentalismus.

Für die Trennung von Staat und Religionsgemeinschaften
In der Bundesrepublik Deutschland besteht in einer Reihe von Bereichen eine unangemessene Verflechtung einiger Religionsgemeinschaften und deren Einrichtungen mit staatlichen Strukturen. Auf Grund der historischen Entwicklungen betrifft diese Verflechtung vor allem beide christlichen Großkirchen. DIE LINKE strebt an, diese Verbindungen schrittweise und ohne Bösartigkeit gegenüber den betroffenen Religionsgemeinschaften in einem demokratischen Prozess zu überwinden.
DIE LINKE setzt sich für Verfassungsänderungen in Bezug auf das Verhältnis von Staat und Religionsgemeinschaften ein. Wir wollen eine Bundesrepublik, die sich explizit und konsequent als säkularer, laizistischer Staat versteht. Auch in den Bundesländern wirken wir auf entsprechende grundsätzliche Änderungen hin.
Wir setzen uns dafür ein, alle Formen von direkter und indirekter staatlicher Finanzierung von ausgewählten Religionsgemeinschaften zu beenden. Entsprechende Verträge auf den verschiedenen Ebenen sollen auslaufen oder bestenfalls im Einvernehmen mit den Kirchen und Religionsgemeinschaften zeitnah aufgehoben werden. Jegliche staatliche Finanzierung von Verwaltungsaufgaben von Kirchen und Religionsgemeinschaften oder der Wahrnehmung priesterlicher und geistlich-betreuender Aufgaben muss beendet werden. Der staatliche Einzug der Kirchensteuern ist einzustellen. Bis zum Ende der staatlichen Finanzierung fordert die DIE LINKE die Herstellung der vollen für alle Bürgerinnen und Bürger transparenten finanziellen Durchsichtigkeit von Kirchen und Religionsgemeinschaften, mit denen Staatsverträge oder sonstige Zuwendungsvereinbarungen bestehen.

Streiken kann nicht Sünde sein
Die grundsätzliche Einschränkung von Rechten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in sozialen, medizinischen und sonstigen Einrichtungen der Kirchen und ihrer Unterorganisationen aus weltanschaulichen Gründen und aus Gründen der Lebensweise muss durch entsprechende Gesetzgebung beendet werden. Ausnahmen können nur in Bereich von religiösen Dienstleistungen bzw. in Bezug auf religiöse Spezialist_innen (Priester_innen) gelten. Das Betriebsverfassungsrecht und das Streikrecht müssen für alle voll gewährleistet sein.

Auch symbolische Neutralität zählt
Staatliche Behörden und Bildungseinrichtungen sollten frei von religiösen Symbolen sein. Schwüre und Bekenntnisse, die offiziellen Charakter haben und im Zusammenhang mit der Übernahme von öffentlichen Ämtern stehen, müssen sich auf die Verfassung, nicht auf religiöse Werte beziehen. Davon unbenommen bleibt das Recht der einzelnen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in solchen Einrichtungen religiöse Symbole oder Kleidungsstücke zu tragen, sofern diese nach normalem Ermessen die Arbeitsschutzvorschriften nicht verletzen und die Ausübung der Tätigkeit zulassen.

Konfessionsneutrale psychologische Betreuung
Die konfessionsgebundenen, seelsorgerischen Betreuungsangebote bei Bundeswehr, Polizei und vergleichbaren Einrichtungen soll durch psychologische Betreuung abgelöst werden. Die Religiöse Betreuung von Soldat_innen und Polizist_innen kann nur außerhalb ihrer Diensteinrichtungen und außerhalb der Dienstzeit erfolgen und ist kein Teil der staatlichen Aufgaben.
Der Zugang von religiösen Spezialist_innen (Priester_innen und anderen geistlich-religiösen Bezugspersonen) zu Orten des Strafvollzuges ist neu zu regeln, ohne dass bestimmten Religionsgemeinschaften daraus Privilegien erwachsen. Im Gegenzug ist die qualifizierte psychologische Betreuung von Strafgefangenen deutlich zu erweitern und zu qualifizieren.

Religion und Medien
Wir setzen uns für den Abbau der Überrepräsentanz offizieller Vertreter_innen christlicher Großkirchen und ihrer Unterorganisationen in den Rundfunkräten/Landesrundfunkräten der öffentlich-rechtlichen Medienanstalten ein. Hierzu streben wir eine Neukonzeption der gesellschaftlichen Aufsicht der Medien an, die Vertreter_innen von zivilgesellschaftlichen Strukturen einbezieht und demokratisch gewählt wird. Eine Übertragung von religiösen Events und Gottesdiensten in den öffentlich-rechtlichen Medien soll vergleichbar der Übertragung anderer wichtiger Ereignisse auf wenige besondere Anlässe beschränkt bleiben und sich, ähnlich wie in der politischen Berichterstattung, an der Größe der Religionsgemeinschaften orientieren.

Für eine Bewertungsneutralität des Staates
Weltanschauungen, politische Überzeugungen und gleichfalls Religionen müssen auch mit grundlegendem Zweifel, scharfer Kritik und beißender Satire leben. DIE LINKE fordert daher die Streichung des “Gotteslästerungsparagraphen” §166 aus dem Strafgesetzbuch.
Der Staat sollte nicht zwischen „guten“ und „schlechten“ Religionen unterscheiden. Dem Grundansatz nach ist das staatliche “Sektenbeauftragtenwesens” aus unserer Sicht daher kaum zu legitimieren. Gegenstand staatlicher Eingriffe auf dem Gebiet der Religionsgemeinschaften können nur strafrechtlich relevante Tatbestände sein. Wer in Folge eines Konfessionswechsels oder des Verlassens einer Religionsgemeinschaft sozialem Druck oder psychologischen Problemen ausgesetzt ist, sollte jedoch durch staatliche, konfessionsneutrale Beratungsstellen Unterstützung finden. Das Verlassen von Religionsgemeinschaften muss grundsätzlich kostenfrei sei.

Feiertage nach der eigenen Façon verbringen
DIE LINKE lehnt besondere Verbotsvorschriften im Zusammenhang mit religiösen Feiertagen ab. Den Religionsgemeinschaften muss die Zelebrierung ihrer Feiertage einerseits genauso ermöglicht werden, wie andererseits andere Menschen sich für eine andere Gestaltung dieser Tage entscheiden können müssen. Die großen traditionellen Feiertage der Bundesrepublik sollen selbstverständlich beibehalten werden. Für die religiöse Ausgestaltung dieser Feiertage sollen jedoch ausschließlich die Religionsgemeinschaften zuständig sein. Im Einzelfall wäre zu prüfen, ob nicht die Umwandlung einiger religiöser „Pflichtfeiertage“ in Wahlfeiertage möglich ist, die um Feiertage nicht-christlicher Religionen sowie säkulare Feiertage ergänzt werden.

Für die Entflechtung von Religionsgemeinschaften und staatlichen Bildungs- und Forschungseinrichtungen
DIE LINKE tritt für die Umwandlung Theologischer Fakultäten und Institute staatlicher Universitäten und Hochschulen in weltanschaulich neutrale (Religions- und Kulturwissenschaftliche, historische und andere verwandte) Bildungsstrukturen ein, die losgelöst von den Großkirchen bestehen. Vorstellbar wäre, analog zu jüdischen Studien oder der Islamwissenschaft, Institute zu etablieren und Studiengänge einzuführen, die sich auf die weltanschaulich offene Erforschung des Christentums und der Kirchengeschichte orientieren. Grundsätzlich können Nachfolgeeinrichtungen religiöser theologischer Institute auch als (weltanschaulich neutrale) Zentren für interreligiösen und interkonfessionellen Dialog profiliert werden. Ebenso ist eine Ausgliederung in nicht subventionierte Bildungseinrichtungen in Trägerschaft der Kirchen und Religionsgemeinschaften zu ermöglichen. In der Bundesrepublik sind aus historischen Gründen ein außerordentliches Ungleichgewicht und eine massive Benachteiligung des Judentums und des Islams im Hochschulbereich entstanden. Wir sehen den Staat in der Pflicht, im Zuge der Laizisierung für “vergleichbare Startbedingungen” zu sorgen. Bisher etablierte Zentren für islamische und jüdische Theologie sollen deshalb übergangsweise außerhalb staatlicher Hochschulen staatlich gefördert werden, um die derzeit bestehende besonders nachteilige Behandlung gegenüber der christlichen Theologie abzufedern.
An staatlichen und in allen durch öffentliche Mittel unterstützten freien und privaten Schulen soll ein weltanschaulich neutraler bzw. offener Ethik- und Philosophieunterricht stattfinden. In freien und privaten Schulen können fakultativ und außerhalb der staatlichen Finanzierung religiöse Angebote unterbreitet werden. Eine Aufnahme dieses Angebotes im Zeugnissen und Beurteilungen muss unterbleiben. Die Freiwilligkeit der Teilnahme muss vor allem für Schülerinnen und Schüler voll gewährleistet sein. Angeleitete religiöse Rituale als feste Bestandteile der Betreuung in Kitas bzw. Kindergärten, die aus öffentlichen Mitteln finanziert werden, sollen nicht stattfinden. Die freie Religionsausübung der Einzelnen ist jedoch auch hier zu gewährleisten.
Aus öffentlichen Mitteln finanzierte oder mitfinanzierte Bildungseinrichtungen jeder Ebene haben auf religiöse Symboliken, die exklusiven und verpflichtenden Bekenntnischarakter haben zu verzichten. Dies berührt nicht das Recht einzelner Personen aus Gründen individueller Überzeugung religiösen Symbole und Kleidung zu tragen (Ordenstracht, islamisches oder christlich-orthodoxes Kopftuch etc.). Die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen am Schulunterricht darf nicht durch religiöse Begründungen (der Eltern) eingeschränkt werden. In dieser Hinsicht darf die Schulpflicht nicht angetastet werden.

Für ein großes Bündnis für Laizität
Gemeinsam mit Menschen mit und ohne konfessioneller Zugehörigkeit, mit oder ohne religiösem Bekenntnis, steht die Partei DIE LINKE für eine Neudefinition des Verhältnisses von Staat und Religionsgemeinschaften. Die direkte und indirekte staatliche Finanzierung einiger christlicher Großkirchen ist nicht mehr zeitgemäß und in verschiedener Hinsicht ungerecht. Konfessionslose werden dadurch ebenso diskriminiert, wie Angehörige anderer Religionsgemeinschaften und Kirchen. Wir wollen, dass das sich dies grundsätzlich ändert. Der Staat hat religiös neutral zu sein, so dass Religion und Religionslosigkeit Privatsache sein kann. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Religionsgemeinschaften sollen alle Rechte haben, die Menschen in anderen Arbeitsverhältnissen auch zustehen.
Wir distanzieren uns klar vom jenem aggressiven Atheismus, der im 20. Jahrhundert zu schwerster Repression und Verfolgung religiöser Menschen in vielen Teilen der Welt geführt hat. In einer gerechten und solidarischen Gesellschaft kann und darf es keine Diskriminierung auf Grund vorhandener oder fehlender religiöser Überzeugungen geben.
Wir unterstützen dabei ganz klar jene Positionen innerhalb und außerhalb der Religionsgemeinschaften, die auf die Selbstbestimmung der Menschen zielen und jede Diskriminierung auf Grund von Geschlecht oder Lebensweise zurückweisen. Wir wertschätzen soziales Engagement aus verschiedenen weltanschaulichen Motiven. Eine Vielzahl von Standpunkten und praktischer Ansätze ist möglich und unsere Vorstellung zielt auf die Gewährleistung eines breiten Pluralismus.
Einer vermeintlichen „Islamkritik“ als Artikulation von rassistischen Stereotypen treten wir ebenso entgegen, wie allen anderen Formen von religiös motivierter Menschenfeindlichkeit und Gewalt. Eine fortschrittliche Religionskritik dagegen, die im Übrigen keine Frage atheistischer oder religiöser Überzeugung ist, sollte in unserer Gesellschaft ebenso ihren Platz haben wie der notwendige interreligiöse bzw. weltanschauungsübergreifende Dialog. Wir bekämpfen jene fanatische Militanz, die sich auch in Formen von Frauen- und Kinderunterdrückung und Homophobie oder auch im religiös oder sonst wie begründeten Antisemitismus zeigt. Die Verfolgung und Vernichtung religiöser Minderheiten ist ein schreckliches Verbrechen und wir setzen uns für Verhältnisse ein, die solches Geschehen unmöglich machen.
Wir haben gelernt aus den Verbrechen, die im Namen der Religion begangen worden sind, wie auch aus den Verbrechen, die gegen Religionsgemeinschaften und ihre Mitglieder gerichtet waren. Wir verteidigen die doppelte Religionsfreiheit, die die Freiheit des religiösen Bekenntnisses und der religiösen Praxis der Einzelnen wie auch die Freiheit des Staates von religiöser Bevormundung und Bevorzugung beinhaltet. Wir treten ein, für die laizistische Modernisierung des Staates.

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