Handlungsstrategie zum Umgang mit sexistischem Verhalten und sexualisierter Gewalt innerhalb der Linksjugend [´solid]

Beschluss des Länderrats am 26. Februar 2022

Hinweis: Im Text sprechen wir von betroffenen Personen (Opfern) und beschuldigten Personen (Täter:innen).

Einleitung
Für viele Menschen ist Sexismus, sexuelle Belästigung und Gewalt leider Alltag.
Dies sind strukturelle Probleme in unserer Gesellschaft und daher passieren sie auch in linken Strukturen, selbst wenn wir nicht gerne darüber sprechen.
Dabei wollen gerade wir auch ein Schutzraum sein, in dem sich Betroffene sicher fühlen und offen über ihre Erfahrungen reden können. Deshalb ist es umso wichtiger, dass wir verstärkt auf unseren Umgang miteinander achten.
Leider verhält sich auch nicht jede:r solidarisch, wenn es in seinen:ihren Strukturen Fälle von Sexismus, sexueller Belästigung oder sexualisierter Gewalt gab. Viel zu oft wird leider Täterschutz betrieben und den Betroffenen nicht zugehört.
Das wollen wir ändern, denn für einen feministischen Jugendverband müssen wir auch feministisch handeln, selbst wenn’s mal unangenehm wird in den eigenen Reihen.
Deshalb gehen wir nun in die Offensive. Wir wollen uns aktiv mit den diesen Themen auseinandersetzen und präventiv handeln. Zudem möchten wir unsere Strukturen darauf vorbereiten, wenn Fälle von Sexismus und sexualisierter Gewalt bekannt werden, den richtigen Umgang damit zu finden.
Aus diesem Grund schlagen wir die folgende Handlungsstrategie vor:

1. Prävention
Prävention ist nur möglich, wenn wir uns eingestehen, dass Sexismus und sexualisierte Gewalt strukturelle Probleme sind, die alle Teile der Gesellschaft betreffen und somit keinen Halt vor linken Räumen machen. Daher kann es natürlich auch in unseren Strukturen zu sexistischen Aussagen, Verhalten oder auch Belästigung und Gewalt kommen.
Daher folgt hier die zwingende Notwendigkeit, sich mit den Themen auseinanderzusetzen, das Bewusstsein aller Genoss:innen dahin gehend zu sensibilisieren und Bildungsarbeit zu leisten. Hierfür benötigen wir aber Strukturen, die diese Aufgabe mit übernehmen können und die Landesverbände und Basisgruppen unterstützen.
Der Bundessprecher:innenrat wird deshalb mehrere Awarenessworkshops organisieren um mehr Menschen in dem Bereich auszubilden und ein Awarenessteam für die Bundesebene zusammenstellen, das die Landesverbände auch bei dem Aufbau eigener Strukturen unterstützen kann. Dies erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den FLINTA* Strukturen, die sich gerade schon im Aufbau befinden. Ziel soll es sein, dass in jedem Landesverband künftig Strukturen vorhanden sind, an die sich Betroffene und Beschuldigte wenden können um das Thema aufzuarbeiten.
In den nächsten Punkten wird thematisiert, wie mit Fällen und Vorwürfen umgegangen werden sollte.

2. Regelung der Zuständigkeit
Um angemessen auf Vorwürfe und Hinweise reagieren zu können und diese zu klären, ist es wichtig, das offen über die Vorwürfe gesprochen wird und Betroffene eine Ansprechperson haben. Dies kann das Awarenessteam der Basisgruppe/ des Landesverbandes sein. Ebenso können mögliche FLINTA*-Beauftragte kontaktiert werden.
Das Awarenessteam auf Bundesebene wird gerade aufgebaut. Bis dahin könnt ihr euch jederzeit an Riley Dubiel und Jay Hammes wenden. Stellvertretend ist Felix Schattmann zuständig.
Hierbei gilt: Wenn Betroffene sich an uns wenden, nehmen wir diese ernst und hören ihnen zu.  Wir entscheiden nichts ohne das Einverständnis der betroffenen Personen.
Awarnessstrukturen sind ein unbedingt notwendiger Bestandteil der Strukturen eines Verbands, der sich als feministisch versteht. Sie agieren als Unterstützungs- und Ansprechstruktur für Betroffene von struktureller Diskriminierung, insbesondere von sexualisierter Gewalt.
Zur Aufgabe von Awarnesstrukturen gehören die Ansprechbarkeit bei Vorfällen und die Erarbeitung von Vorschlägen zum Umgang mit den Fällen. Das Ziel von Awarnessstrukturen ist dabei nicht als bessere Polizei „gerechte“ Strafen zu verhängen oder Ähnliches, sondern dafür zu sorgen, dass Betroffene von Diskriminierung und Gewalt wieder in die Lage versetzt werden, in Strukturen mitzuarbeiten und sich so wohl wie möglich zu fühlen.
Deshalb darf Awarnessarbeit sich nicht auf einen potenziell gewünschten Rausschmiss reduzieren, sondern sollte auch Unterstützungsarbeit für die Betroffenen beinhalten und, wenn sinnvoll, Prozesse initiieren, um problematischen Umgang der Gesamtgruppe mit problematischem Verhalten zu reflektieren. Wenn die Kapazitäten gegeben sind, kann es auch enorm sinnvoll sein, Täter:innenarbeit zu leisten, also dann, wenn Täter:innen einsichtig und zur Aufarbeitung bereit sind, transformative Arbeit zu leisten, damit sich Taten nicht wiederholen.
Ob man alle diese Aufgaben bei einem Kernteam verortet oder in verschiedene Unterteams (z.B. ein Ansprechteam, eine Unterstützungsgruppe für die Betroffenen und eine Täter:innenarbeitsgruppe) aufteilt, muss jede Struktur unter Berücksichtigung ihrer Größe selbst entscheiden, jede Gliederung des Verbands sollte aber irgendeine Form von Struktur schaffen.
Klar muss für diese Strukturen immer sein: Sie sind zur konkreten Unterstützung von konkreten Betroffenen da und Handeln im Bewusstsein von gesellschaftlichen Machtverhältnissen, nicht weniger, aber auch nicht mehr. Sie sind weder eine Instanz, die bei politischen Differenzen einschreitet, noch ein Wohlfühlteam, was dafür zuständig ist, sämtliche Sorge- und Konfliktarbeit in der Gruppe zu leisten.

3. Unterstützung
Wenn Betroffene sich an das Awarenessteam/ die FLINTA*-Beauftragte oder den Bsp:r wenden, gelten für das folgende Erstgespräch (telefonisch, Videocall oder Face to Face) einige Regeln:

  • Nehmt euch für das Gespräch genug Zeit. Klärt zu Anfang, ob ihr euch Notizen machen dürft. Die betroffene Person am Anfang so wenig wie möglich unterbrechen, schreibt eure Fragen lieber auf.
  • Stellt klar, dass das Gespräch vertraulich ist und versucht den Vorfall so umfangreich wie möglich zu erfassen.
  • Klärt eigene Fragen und Nachfragen der betroffene Person und macht deutlich, dass Details über Zeug:innen und Gedächtsnisprotokolle wichtig sind.
  • Sichert Unterstützung zu: Signalisiert, dass der Vorfall ernst genommen wird, vereinbart einen weiteren Gesprächstermin und macht alle Schritte transparent.
  • Klärt vor allem, welche Informationen die beschuldigte Person bekommen soll.
  • Weißt auf externe Hilfen hin
  • Alle Schritte nur in Rücksprache mit der betroffenen Person durchführen
  • Bevor die beschuldigte Person konfrontiert wird, wird die betroffene Person informiert. Ohne Absprache mit der betroffenen Person wird die beschuldigte Person nicht konfrontiert. Hierbei ist auch wichtig, die Wünsche der betroffenen Person zu respektieren und sie nicht zu drängen.

4. Schutz der Betroffenen
Sollte es zu Anschuldigungen oder Hinweisen von sexualisierter Gewalt oder sexueller Belästigung kommen, stellen die Ansprechpartner:innen sicher, dass zum Schutz der Betroffenen kein unerwünschter Kontakt zwischen ihr und beschuldigten Personen stattfinden muss. Dies kann einen temporären Ausschluss von Basisgruppentreffen, Aktionen und Veranstaltungen beinhalten, bis der Fall aufgeklärt ist.

5. Untersuchung
Wenn es zu Anschuldigungen oder Hinweisen auf sexualisierte Gewalt oder sexuelle Belästigung kommt, müssen diese geprüft werden.
Hierfür wendet ihr euch bitte an die vorhandenen Ansprechpartner:innen. Wenn nötig, können externe Personen hinzugezogen werden, dies geschieht allerdings nur in Absprache mit der betroffenen Person. Eine Prüfung durch neutrale Personen/ Strukturen soll voreingenommene und vorschnelle Bewertungen und Entscheidungen verhindern.
Im Rahmen der Untersuchung sollten Gespräche mit beiden Seiten geführt werden, um allen die Möglichkeit zu geben, sich zu äußern und die Situation möglichst gut aufzuklären. Dabei wird keine Agenda verfolgt, sondern unabhängig, neutral und transparent vorgegangen.

6. Konsequenzen
Alle involvierten Personen, egal ob betroffen oder beschuldigt, müssen zu jedem Zeitpunkt mit Respekt behandelt werden.
Dennoch gilt hier klar der Schutz der betroffenen Personen vorrangig. Es wird von öffentlichen Auseinandersetzungen zum Schutz der Betroffenen abgesehen.
Nach der Untersuchung eines Falles ist zu entscheiden, wie mit der beschuldigten Person künftig umgegangen werden soll. Dieser Umgang ist aber individuell und orientiert sich an den Wünschen und Bedürfnissen der betroffenen Person.
Zentral ist, dass seitens der übergriffigen Person die grundsätzliche Bereitschaft vorhanden ist, sich mit den Vorwürfen auseinanderzusetzen und Verantwortung für das eigene Handeln zu übernehmen. In diesem Fall kann Täter:innenarbeit stattfinden.
Um der betroffenen Person zu ermöglichen, weiterhin Teil von Strukturen zu sein, sind zeitlich begrenzte Ausschlüsse von bestimmten Treffen denkbar. Ebenso denkbar ist es, als Gruppe über Aufforderung oder Abwahl übergriffige Personen temporär aus verantwortungsvollen Positionen zu entfernen.
Bei Fällen, wo keinerlei Bereitschaft zur Verantwortungsübernahme gezeigt wird oder wo betroffene Personen aktiv eingeschüchtert werden, sind Ausschlussverfahren über die zuständigen Schiedskommissionen ggf. sinnvoll.
Alle diese Konsequenzen dürfen aber kein Automatismus sein, entscheidend ist, was die betroffene Person braucht, um wieder teilhaben zu können und was die Gruppe braucht, um sicherzustellen, dass es zu keinen weiteren Übergriffen kommt. Deshalb braucht es immer eine konkrete Auseinandersetzung mit der konkreten Situation. In keinem Fall dürfen Konsequenzen von Awarnesstrukturen aus einem straforientierten Gerechtigkeitsempfinden heraus gegen den Willen der betroffenen Person durchgesetzt werden.

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