Für Teilhabe und gegen Ableismus auf Social Media

Beschluss des XIV. Bundeskongresses am 26.-28. November 2021 online

Damit unsere Social Media Kanäle so vielen Menschen wie möglich zugänglich sind und ihnen Teilhabe an der Kommunikation mit uns ermöglicht wird, müssen wir auch in der Öffentlichkeitsarbeit auf Inklusion setzen. Dazu gehören folgende Punkte:

  • Wir geben zu jedem Bild eine Bildbeschreibung über Alternativtext ab, in der alle schriftlich vorhandenen Informationen des Bildes stehen und eine kurze Beschreibung der Farben und eines möglichen Hintergrundbildes. Wir benutzen nicht viele gelesene Emojis, da auch diese bei Screenreadern (Programmen zum Vorlesen von Texten) nicht vorgelesen werden.
  • Ableistische Aussagen schreiben wir nicht in unsere Posts. Stattdessen suchen wir bewusst alternative Formulierungen, die sowohl den Inhalt akkurat wiedergeben als auch nicht diskriminieren.
  • Wir werden, wenn die folgenden Themen in den Posts vorkommen, entsprechende Triggerwarnungen geben: Sexuelle Übergriffe und Vergewaltigung, Gewalt, Mord, Tod (auch durch Unfälle oder Krankheiten), Suizid, selbstverletzendes Verhalten, Essstörungen, Abschiebung, Rassismus, Sexismus, Ableismus , Antisemitismus, Antiziganismus, Queerfeindlichkeit etc. Dabei sollte das Thema, dass triggern kann, in zensierter oder indirekter Form benannt werden, zB „TW r*pe“ oder „Im folgenden Absatz/Post/Video wird es um sexualisierte Gewalt gehen . Die Inhalte könnten für betroffene Personen belastend sein, bitte sei achtsam.“ Außerdem sollte die Triggerwarnung bei Posts mit Bildern/Slides auf dem ersten Bild/Slide erfolgen.
  • Am Ende jedes ironischen, sarkastischen oder satirischen Posts wird etwas stehen, was den Post als solches markiert, zum Beispiel /s.
  • In Videos vermeiden wir schnell flackernde Bilder und Lichter. Wenn solche Inhalte vorkommen, sollte es vor dem Beginn des Videos eine ausreichende Triggerwarnung geben. Das gilt auch für plötzlich laute oder viele überlappende Geräusche und natürlich Inhalte, die psychisch triggern können (siehe oben). Außerdem sollten für hörgeschädigte Menschen in jedem Video Untertitel existieren. Das gilt auch für Videos in den Storys.

Diese Punkte werden wir als auf den Bundesverbandsaccounts der Linksjugend [ˈsolid] aktiv umsetzen. Wir als Linksjugend [ˈsolid] informieren uns aktiv darüber, wie wir unsere Internetpräsenz so inklusiv wie möglich gestalten können. Das soll sowohl individuell als auch durch vom BSPR, BAK Teilhabe oder interessierten Basismitgliedern organisierte Bildungsveranstaltungen/-materialien geschehen. Basisgruppen und Landesverbände sind dazu angehalten, diese Punkte auch in ihren Posts zu übernehmen und Bildungsmöglichkeiten zu nutzen. Der BAK Teilhabe kann jederzeit unter Posts Bildbeschreibungen hinzufügen und auf potenziell ableistische oder nicht inklusive Posts hinweisen.

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