Erstellung eines Awarenesskonzepts

Beschluss des XVI. Bundeskongresses am 27.-29. Oktober 2023 in Frankfurt am Main

Im kommenden Jahr soll ein verbandsöffentliches transparenter Prozess stattfinden, in welchem das Awarenesskonzept für den Bundesverband auf Grundlage der existierenden Arbeit der AG Awareness und unter Einbeziehung der Leitlinien der solidarischen Parteilichkeit, Betroffenenorientierung und Vertraulichkeit bei möglichst niedrigschwelliger Erreichbarkeit weiterentwickelt wird.

Zuständig ist der Bundessprecher:innenrat, welcher sich bei der Planung mit der AG Awareness abstimmen soll. Die Einbeziehung externer Fachkräfte ist dabei ausdrücklich erwünscht.

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