Bundesjugendplenum neu denken!

Beschluss des XIV. Bundeskongresses am 26.-28. November 2021 online

Ersetzungsantrag zum Antrag „Einführung eines Bundesjugendplenums“, Beschluss der ersten Tagung des XII. Bundeskongresses am 5.-7. April 2019 in Essen 

Ursprünglicher Antragstext: 
Ab dem Jahr 2020 soll jährlich ein Bundesjugendplenum stattfinden. Das Bundesjugendplenum  soll zentraler Ort für Debatten und die Entwicklung von Strategien des Verbandes sein.  Weiterhin soll die Möglichkeit zum Austausch und zur Vernetzung gegeben werden. Das Bundesjugendplenum soll jährlich mit ca. 6 Monaten Abstand zum Bundeskongress  abgehalten werden. Das Bundesjugendplenum soll zukünftig im Frühjahr eines jeden Jahres  stattfinden; der reguläre Bundeskongress soll daher in den Herbst verschoben werden.
Am Bundesjugendplenum sollen alle Mitglieder des Verbandes teilnehmen können, unabhängig davon, ob sie zum Bundeskongress delegiert sind oder eine sonstige Funktion im Verband ausüben. Mit Planung und Ausarbeitung des ersten Bundesjugendplenums werden der Bundessprecher:innenrat oder eine bzw. mehrere von diesem Gremium benannte Personen beauftragt. Über die Ergebnisse des Bundesjugendplenums berichtet der BSPR an den Bundeskongress.

 wird ersetzt durch:

Wir wollen das Bundesjugendplenum neu denken und durch andere geeignete Veranstaltungen ersetzen. Daran sollen alle Mitglieder des Verbandes teilnehmen können, unabhängig davon, ob sie zum Bundeskongress delegiert sind oder eine sonstige Funktion im Verband ausüben.
Der Bundessprecher:innenrat arbeitet auf Vorschlag der Landesverbände hierzu ein Konzept aus. Der Länderrat wird in der Bearbeitung beteiligt und das Ergebnis nochmal beim nächsten Bundeskongress zu Beschluss gestellt und gegebenfalls bestätigt.

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