Basisdemokratische Alternative zur Antragsberatungskommission durch digitale Mittel

Beschluss des XVI. Bundeskongresses II. Tagung vom 23.-24. Februar 2024


Vor dem nächsten Bundeskongress wird die Antragsberatungskommission an einem neuen
 Ansatz für die Priorisierung von Anträgen arbeiten. Dieser Ansatz kombiniert die
 Priorisierung durch die Kommission selbst mit direkten Abstimmungen unter den
 Delegierten des Bundeskongresses.

Die Kommission wird weiterhin Anträge nach ihrem Inhalt gruppieren und solche
 priorisieren, die beispielsweise aufgrund ihrer Dringlichkeit, ihrer allgemeinen
 politischen Bedeutung, ihres starken Rückhalts im Verband oder ihrer unmittelbaren
 Auswirkungen auf die Verbandsarbeit in naher Zukunft besonders wichtig sind. Dadurch
 soll vermieden werden, dass nur besonders umstrittene Anträge behandelt werden,
 während wichtige, aber weniger emotionale Anträge vernachlässigt werden und die
 Handlungsfähigkeit des Verbands gefährdet wird.

Zu inhaltlichen Anträgen oder Themenfeldern, die sich nicht durch genannte Faktoren
 hervorheben, soll eine direktdemokratische Priorisierung stattfinden. Konkret heißt
 das, dass die Antragsberatungskommission eine Abstimmung zu Beginn des
 Bundeskongresses vorbereitet, bei der der Bundeskongress direktdemokratisch
 entscheiden kann, welche Anträge oder Themenfelder in welcher Reihenfolge behandelt
 werden.

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