Her mit der Kohle für Linksjugend [’solid]!

Beschluss des IV. Bundeskongresses am 13.-15. Mai 2011 in Hannover

Arbeitsgruppe zur Unterstützung der Landesverbände bei der Beantragung öffentlicher Mittel einrichten
Sowohl auf Bundesebene als auch in vielen Bundesländern existieren Förderstrukturen oder Projektmittel für die politischen Jugendverbände. Linksjugend [’solid] wird in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und nach einer erfolgreichen Klage auch in Thüringen mit diesen Mittel gefördert. Allerdings ist damit erst der Anfang gemacht. Spätestens seit dem Erstarken der LINKEN in den westlichen Bundesländern können auch die dortigen Landesverbände mit guten Erfolgschancen ihre Bemühungen intensivieren um diese Mittel zur Unterstützung ihrer politischen Bildungsangebote zu beantragen und zu verwenden.

Junge Union, Jusos, Grüne Jugend und Junge Liberale erhalten zu diesem Zweck jährlich mehrere hunderttausend Euro aus der Staatskasse. Die Linksjugend [’solid] erreicht diese Summe nicht annähernd und wird auf Bundesebene und in mehreren Bundesländern mit teilweise harten politischen und juristischen Bandagen ausgegrenzt. Das lassen wir uns nicht weiter gefallen! Wir haben Anrecht auf eine Gleichbehandlung und wollen linke Bildungsangebote schaffen! Erste Landesverbände haben entsprechende Initiativen gestartet, es mangelt bisher jedoch an einem intensiven Informationsaustausch und einer Abstimmung zwischen allen betroffenen Landesverbänden. Andere Landesverbände haben überhaupt keine Informationen über die Förderstrukturen vor Ort und die Möglichkeiten den Förderanspruch politisch oder rechtlich durchzusetzen.

Der Bundeskongress fordert den BundessprecherInnenrat deshalb auf in Absprache mit dem Länderrat eine Arbeitsgruppe zur Unterstützung der Landesverbände bei der Beantragung öffentlicher Mittel einzurichten und eventuell anfallende Fahrtkosten auf Antrag zu übernehmen.

Die erste Aufgabe dieser Arbeitsgruppe ist es eine Übersicht über die Förderstrukturen in allen Bundesländern herzustellen und die Landesverbände bei der Beantragung dieser Mittel zu beraten und zu unterstützen. Sie soll mit Hilfe des BSpRs und der Landesverbände einen zeitnahen Austausch über laufende Rechtsstreitigkeiten, Antragsverfahren bzw. Veränderungen bei der Förderstrukturen gewährleisten. Der Arbeitsgruppe sollten aus möglichst vielen Landesverbänden die tatsächlichen oder potentiellen RPJ- bzw. Fördermittelbeauftragten angehören. Über die Größe der Arbeitsgruppe entscheidet der BSpR auf Vorschlag des Länderrates. Die Benennung des eigenen Mitglieds obliegt den Landesverbänden. Alle Landesverbände unterstützen nach ihren Möglichkeiten die Tätigkeit der Arbeitsgruppe und informieren jeweils zeitnah über den aktuellen Sachstand.

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