Transparenz der AGs


Arbeitsgruppen sind ein ausführendes Organ des Bundessprecher*innenrat und er wählt, durch seine Zuständigen, die Mitglieder dieser AGs in erster Linie im Sinne der Chancengleichheit, Produktivität und Effizienz. Die zuständigen BSpR*-Mitglieder vermitteln nach außen, koordinieren möglichst partizipatorisch Aufgaben und entscheiden in sonderlichen Streitfällen,haben aber darüber hinaus idR. kein höheres Mitspracherecht als ihre Genoss*innen. Informelle AG-Machtstrukturen zuerkennen und ihnen entgegenzuwirken, ist Verantwortung des BSPR.
Dazu und zur Dekonstruktion von Wissenshierarchien kommunizieren Zuständige des BSPR ihre freien AG- Plätze(insbesondere neuerdings freie/existierende) verbandsöffentlich und offenkundig durch Newsletter und Infokanal. Die Bewerbungsprozesse sind individualisiert und transparent (!) zu halten, nicht aber zwingend formalisiert. Sie laufen zwar über den BSPR, die AG-Mitglieder (und – Kandidat*innen) sind aber nicht dem BSPR verpflichtet, sondern dem Verbandund dessen Beschlüssen. Daher wird eine Aufstellung von AGs angestrebt, in der ihre Mitglieder verschiedene Strömungenund diverse Positionen vertreten und vermehrt dazu ermutigt werden, ihre eigenen Meinungen im Sinne des Verbandes einzubringen.

Deshalb folgt der BSPR bei Besetzung seiner AGs den Kriterien:
– FLINTA* Quote wahren
– Teamfähig, zuverlässig und kooperativ
– Kompetenzen und Vorerfahrungen zur Thematik
– Mangel dessen ist im Sinne eines bildenden Jugendverbandes durch Bereitschaft, sich einzubringen und neue Erfahrungen zu machen und Kompetenzen zu erwerben ausgleichbar
– Wir sind uns der Risiken von informellen Macht- und Wissenshierarchien bewusst, und erkennen die wichtige Rolle der Bundessprecher*innen an, welche diesen im Verband entgegen treten. Da es sich um ein Privileg und eine Verantwortung handelt, Neulinge des Verbandes und der linken Bewegung formierend zu bilden, muss bei der Wahl von Referent*innen eine Balance gefunden werden zwischen einerseits qualitativen Ansprüchen an die Bewerbenden, und andererseits der Notwendigkeit, dass sie die Werte und Beschlüsse des Verbandes glaubhaft vertreten können. Nichtsdestotrotz ist es uns wichtig, dass im Prozess des Lehrens wir einander dazu emanzipieren, über uns heraus zu wachsen.

Deshalb soll zeitlich angemessen, möglichst offen und mit einsehbaren Kriterien ausgeschrieben werden, wann und wofür Referent*innen gesucht werden. Wird sich nicht um spezifische Expert*innen bemüht, haben die besagten Kriterien niedrigschwellig gehalten zu werden:
– Hat spezifisch zum Thema gearbeitet / sich gebildet
– Erfahrung im Halten von Vorträgen
– Nichtmitglieder haben den Werten des Verbandes zu entsprechen

Für begründet höhere Ansprüche gelten folgende weitere Kriterien:
– Gewandt in Methodik und kann sich Zielgruppengerecht für einen Jugendverband auf die Teilnehmenden / Zuhörenden einstellen
Ein Mangel an Erfahrung kann auch hier durch die Bereitschaft zum Lernen und einen Grundsatz an Wissen überdeckt werden.
Sollte eine Referent*in Strömungen und Thesen vertreten, die nicht durch die Beschlusslage abgedeckt sind, sollte versucht werden, eine äquivalente Gegenposition durch bspw. einen anderen Vortrag darzustellen.