Denn dies ist ein Kampf, den wir alle führen! – Für mehr Transinklusivität innerhalb der Linksjugend

1. Der Begriff FLINTA* schließt in seiner Nutzung durch den Bundesverband sowohl transfeminine (inklusive trans Frauen) wie auch transmaskuline (inklusive trans Männern) und non-binäre Personen ausdrücklich ein.
2. Es wird anerkannt, dass transfeminine, transmaskuline und non-binäre Personen unter patriarchalen Systemen leiden, von diesen benachteiligt werden und von Sexismus und Misogynie gegenüber weiblich gelesenen und Personen betroffen sein können und gegen diese Benachteiligungen angekämpft werden muss. Dies schließt auch das Recht und den Kampf auf körperliche und reproduktive Selbstbestimmung ein.
3.Die Leistungen von transfemininen, transmaskulinen und non-binären Personen im Kampf gegen das Patriarchat und für Feminismus als auch von ihnen geleistete Care-Arbeit werden verstärkt wahrgenommen, reflektiert und besonders bei Transmaskulinen Personen als Teil der von FLINTA*- Personen geführten Kämpfe und geleisteten Arbeit anerkannt.
4. Forschungsarbeiten oder statistische Erfassungen bezüglich FLINTA*-Personen innerhalb des Bundesverbandes müssen für transfeminine, transmaskuline und non-binäre Personen jederzeit zugänglich und für diese inklusiv (Nennung, Akzeptanz, Thematisierung von Problematiken dieser Gruppen, etc.) gestaltet sein.
5. Alle durch den Bundesverband organisierten Veranstaltungen, welche sich an FLINTA*-Personen richten, müssen für transfeminine, transmaskuline und non-binäre Personen jederzeit zugänglich und für diese inklusiv gestaltet sein.
6. Alle durch den Bundesverband organisierten Veranstaltungen, welche sich an Frauen* oder TINs* richten oder als Veranstaltungen für diese (oder in einer ähnlichen Art) bezeichnet oder beworben werden, müssen für transfeminine, transmaskuline und non-binäre Personen jederzeit zugänglich und für diese inklusiv gestaltet sein.
7. Alle durch den Bundesverband organisierten Veranstaltungen, welche sich feministischen bzw. patriarchalen Problemen annehmen oder diese thematisieren, müssen für transfeminine, transmaskuline und non-binäre Personen jederzeit zugänglich und für diese inklusiv gestaltet sein.
8. Veranstaltungen von Landesverbänden oder Basisgruppen, welche gegen oben genannte Regelungen verstoßen, dürfen durch den Bundesverband nicht gefördert oder beworben werden.
9. Verhalten, welches sich gegen transfeminine, transmaskuline und non-binäre Personen richtet und somit transfeindlich ist, wird im Bundesverband aktiv aufgearbeitet und weder gefördert noch toleriert. Im Einklang und zur Konkretisierung des durch den XIV. Bundeskongress beschlossenen Antrags „Gegen Transfeindlichkeit, für die Grundlagen eines materialistischen und proletarischen Feminismus“ sind derdie OrganisatorInnen von Bundesveranstaltungen dazu verpflichtet, transfeindliches Verhalten oder Bemerkungen in Eigeninitiative, mindestens aber nach Hinweis durch teilnehmende Personen, zu unterbinden und ggf. zu ahnden.