Demokratie und Freiheit verteidigen! – Konsequent gegen die Verschärfung des § 113 und § 114 StGB

Beschluss des X. Bundeskongresses am 21.-23. April 2017 in Leipzig

Die aktuell durch die große Koalition geplante Verschärfung des §113 und §114 fügt sich ein in ein umfangreiches Maßnahmenpaket konservativer und rechter Politiker:innen. Die von ihnen befeuerten Ängste innerhalb der Bevölkerung nutzen sie dabei, um den eigenen Zielvorstellungen eines restriktiven law – and order – Staates näher zu kommen. Wir lehnen diese Verschärfung konsequent ab und fordern alle Strukturen der Partei DIE LINKE, insbesondere die Bundestagsfraktion dazu auf, den Gesetzesentwurf abzulehnen. Weiter fordert er alle Mitglieder und Sympathisant:innen auf, die Petition „Nein zum Polizeistaat – stoppt die Änderungen der §113 und §114StGB!“ zu unterzeichnen.

Grundsätzlich haben die Verschärfungen von Strafgesetzen überhaupt keinen Einfluss auf die Häufigkeit von Anzeigen oder gar die Begehung von Straftaten. Dank der Strafbarkeit von Körperverletzung existiert auch keine Regelungslücke, die es zu schließen gelte. Tatsächlich wird jede Verletzung einer Polizist:in im Einsatz ausnahmslos zur Anzeige gebracht. Die Gesetzesänderung soll also bloß der Abschreckung dienen – trotz der wissenschaftlich fundierten Erkenntnis, dass Strafverschärfungen nicht abschreckend wirken.

113 StGB ermöglicht es mit der Tatbestands-Formulierung „tätlich angreifen“ schon jetzt, minimale Widerstandshandlungen wie das Wegdrehen oder Strampeln als strafbares Verhalten vor Gericht zu bringen. Dass dieses jetzt auch noch mit einer Strafe von mindestens 3 Monaten bis zu 5 Jahren belegt werden soll, ist vollkommen unverhältnismäßig. In der Regel erfolgen Anzeigen wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Folge einer Anzeige wegen Körperverletzung durch die Polizeibeamt:innen – wer von Polizeigewalt betroffen ist, sieht sich also stets einer pauschalen Gegenanzeige wegen Widerstands ausgesetzt. So führen nur 1,37% der Körperverletzungs-Anzeigen gegen Polizist:innen überhaupt zur Anklage. Viele Betroffene sehen daher schon jetzt von einer Anzeige gegen Beamt:innen ab.

Deshalb ist es dringend an der Zeit in allen Bundesländern eine unabhängige Polizeibeschwerdestelle einzuführen, an die sich von Polizeigewalt Betroffene wenden können ohne eine Gegenanzeige zu riskieren und in der Gewissheit darum, dass den Beschwerden tatsächlich nachgegangen wird. Die körperliche Unversehrtheit von allen Menschen ist zu schützen. Die Gesetzesänderung bewirkt aber nicht mehr Schutz von Polizeibeamt:innen, vielmehr ist sie ein Angriff auf die Zivilgesellschaft und die grundgesetzlich verbriefte Gleichbehandlung. Außerdem ist die Debatte ein erneuter Schlag ins Gesicht der Menschen, die sich immer wieder mit einer prügelnden Polizei konfrontiert sehen. Ein so hohes Strafmaß bei einer Vorschrift, die die Strafbarkeit einer Handlung schon so niedrig ansetzt wie es § 113 StGB tut, rückt Polizist:innen faktisch näher an die Immunität vor Konsequenzen für ihr eigenes Handeln. Je weniger Polizeigewalt zur Aufklärung kommt, desto schwächer die Demokratie!

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